Es wird an den Kuponterminen (21.01.2012, 21.04.2012, 21.07.2012, 21.10.2012, 21.01.2013, 21.04.2013, 21.07.2013, 21.10.2013) ein Kupon gezahlt.
Die Höhe des Kupons entspricht dem Stand des jeweiligen 3-Monats-Euribor, mindestens aber 4.00% p.a..
Der so berechnete Kupon versteht sich als annualisierter Wert, wird also bei unterjährigen Zahlungen entsprechend herunter gerechnet. Die Rückzahlung des Zertifikats bei Fälligkeit orientiert sich an der Kursentwicklung des Basiswertes in Bezug auf den Startwert von 2.306,81. Steigende Kurse werden nicht berücksichtigt, fallende Kurse werden dem Anleger angerechnet. Im besten Fall wird dem Anleger also der Nennwert zurück gezahlt.
Falls sich der Basiswert bis zur Fälligkeit negativ entwickelt hat, greift unter Umständen der Sicherungsmechanismus des Zertifikats. Solange der Basiswert während der Beobachtungsperiode die Schwelle von 692,04 nicht berührt oder unterschreitet, wird das Zertifikat zum Nennwert zurück gezahlt. Andernfalls trägt der Anleger die gesamten Verluste.