Die Rückzahlung des ETCs bei Fälligkeit orientiert sich an der Kursentwicklung des Basiswertes.
Das ETC kann durch den Emittenten mit einer Frist von 60 Tagen zum 15.08.2010 vorzeitig gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit möglich.
Zur Absicherung hinterlegt der Emittent den Basiswert physisch.
Das Währungsrisiko wird durch Hedging minimiert.